Das Kostendach für den EDV-Unterhalt, Neuanschaffung von neuen Geräten und Service- und Lizenzverträgen werden jährlich im Budget der Gemeinde Erstfeld festgehalten. Das Budget wird vom ICT-Team eingereicht, welches von der ICT-verantwortlichen Person vorbereitet wird.
Externer Support ist im Bereich Verantwortlichkeiten dieses Konzepts geregelt. Die Kosten sind im Budget enthalten.
Die ordentlichen Abschreibungen der Hardware werden gemäss Absprache mit dem Schulrat nicht ins Budget aufgenommen.
Software kann bei der regulären Lehrmittelbestellung gemäss Vorgaben der Verteilerliste bezogen werden.
Der/die Schulleiter/in Bereich ICT ist verantwortlich, dass die Pensen der ICT-verantwortlichen Person und des Webmasters jährlich im Budget ausgewiesen werden.
Die Pensen der ICT-verantwortlichen Person und des Webmasters werden als Entlastungslektionen aufgeführt und dem Pensum angerechnet.
In einem periodischen Abstand werden die fest installierten Arbeitsstationen und die Notebooks mit neuer Hardware ersetzt. Bei der Beschaffung wird pro Geräte-Typ nur ein Modell erworben.
Aus Standardisierungsgründen werden alle Geräte gleichzeitig beschafft und nicht in jährliche Tranchen aufgeteilt.
Bei einer Gesamtbeschaffung lässt sich eventuell ein grösserer Mengenrabatt erzielen und die Evaluation der Geräte muss nur einmal erfolgen. Dem stehen die zu erwartenden leichten Preissenkungen im Laufe der Zeit bei einer tranchierten Beschaffung gegenüber. Neuanschaffungen werden jährlich im Budget aufgenommen.
Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass das Netzwerk so mobil wie möglich gehalten wird.
Die ausleihbaren Notebooks werden gemeinsam mit Kisten beschaffen, in welchen die Geräte aufbewahrt werden können und einfach im Schulhaus (auch von Kindern über Treppen) transportiert werden können.
Die Koordination und Antragstellung für Anschaffungen von Hardware ist Sache des ICT-Teams.
Hardwareanschaffungen sind vom Schulrat zu genehmigen und im Budget auszuweisen.
Bei der Beschaffung ist auf Qualität zu achten. Qualität ist unter anderem an einer mehrjähriger Garantie und Lieferbarkeit von Ersatzteilen zu erkennen. Drei Jahre Gerätegarantie sowie Garantie der Lieferbarkeit von Ersatzteilen sollten daher unbedingt in die Ausschreibung aufgenommen werden.