Medienkonzept


Hardwareausstattung an der Schule

In jedem Schulzimmer eine Arbeitsstation

In allen Schulzimmern der Schule Erstfeld steht eine Arbeitsstation für schnelle Recherchen im Internet zur Verfügung. Diese dient auch der Unterrichtsvorbereitung für die Lehrperson.

Arbeitsgerätepool

Es stehen den Schülerinnen und Schülern in allen Schulhäusern Laptopkisten für Individuelle Arbeiten am PC zur Verfügung. Die Geräte können über das Bildungsportal reserviert werden und werden von der ICT-verantwortlichen Person verwaltet.

Medienzimmer

Die Geräte in den Medienzimmer stehen grundsätzlich allen Lehrpersonen und Klassen zu Verfügung. Die Belegung der beiden Medienzimmer wird übers Reservationstool des Bildungsportal Uri geregelt.

Beide Medienzimmer sind so ausgelegt, dass diese den Anforderungen für Internetrecherchen, Office-Arbeiten, für multimediale Übungssoftware (z.B. Blitzrechnen), aber auch rechenintensive Arbeiten wie Bild- und Videobearbeitung genügen. Zusätzlich können die Medienzimmer auch als Sprachlabor genutzt werden.

Im Medienzimmer sind zur Ausleihe oder zur Arbeit mit der ganzen Klasse 12 Notebooks zusätzlich vorhanden.

Peripherie-Geräte

Jedes Schulzimmer ist mit einem Beamer, einer Dokumentenkamera und externen Lautsprechern ausgestattet.

Jedes Schulzimmer ist mit einem netzwerkfähigen Schwarz-Weiss-Drucker ausgestattet. Zudem stehen an ausgewählten Orten netzwerkfähige Farbdrucker zur Verfügung.

Pro Medienzimmer steht ein Scanner zur Verfügung. Auch können die Lehrpersonen die Kopiergeräte als Scanner nutzen.

Wartung

Die Wartung und der Unterhalt der ICT- und der Peripheriegeräte der Schule obliegt den Lehrpersonen, den Verantwortlichen der Fachräume und der ICT-verantwortlichen Person gemäss Pflichtenheft.

Private in den Schulzimmern eingesetzte Hardware darf über das LAN-Netz mit dem Internet verbunden werden. Für private Geräte gibt es keinen Anspruch auf infrastrukturelle Erweiterungen, technischen Support und auf Software. Dies gilt auch für ausgemusterte Hardware der Schule, die an Lehrpersonen abgegeben wird. Ausgemusterte Schulcomputer gelten als private Geräte. Die Entsorgung privater Geräte ist Sache der jeweiligen Besitzer.